Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass der bevorstehenden Kommunalwahlen 15.03.2020
Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass der bevorstehenden Kommunalwahlen 15.03.2020
Das Landratsamt Bamberg, Fachbereich 32 Straßenverkehr, hat die Verwaltungsgemeinschaft Baunach darum gebeten, die verantwortlichen Personen der sonstigen Parteien im Gemeindegebiet über nachfolgendes zu informieren:
Aus Anlass der am 15.03.2020 stattfindenden Kommunalwahlen wird angenommen, dass wieder Wahlplakate in verschiedenen Größen aufgestellt werden sollen. Es muss folgendes beachtet werden:
- Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden und nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird (Gefahr von Sichtbeeinträchtigungen an Straßeneinmündungen und Innenkurven).
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden.
- Auch an Fußgängerüberwegen (hierzu zählen auch Querungshilfen mit Mittelinseln) darf wegen der gegebenen Gefahr, dass dadurch insbesondere Kinder verdeckt werden könnten, keine Wahlwerbung angebracht werden
- Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m.
- Die Aufstellung der Plakate darf erst 6 Wochen vor der Wahl erfolgen. Also nicht vor dem 01.02.2020
- Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerung). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.
- Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerungen). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen
- Der Standort (insbesondere bei Großplakaten) muss sowohl mit der Gemeinde als auch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgestimmt sein
Speziell für die Gemeinde Reckendorf sind nachfolgende Hinweise zu beachten::
An den schwarzen Straßenlampen in Reckendorf ist die Plakatierung verboten!
Die Plakate sind spätestens 1 Woche nach der Wahl abzubauen
Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 13.02.2013 „Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ verwiesen, welche bei Bedarf bei der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Frau Thiele, Tel 09544/299-29, E-Mail. a.thiele@vg-baunach.de angefordert werden kann.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.