Wahlergebnisse in der Gemeinde Reckendorf

Landtags- und Bezirkswahl 2023:
Wahlbekanntmachung Reckendorf

Alle Bekanntmachungen finden Sie unter 

https://www.vg-baunach.de/rathaus-verwaltung/landtags-und-bezirkswahlen-2023/  

Am 06.05.2020 fand die erste und konstituierende Sitzung des neu gewählten Gemeinderats von Reckendorf statt. Der Wiedergewählte Erste Bürgermeister Deinlein vereidigte den neu gewählten 2. Bürgermeister Jürgen Baum und den 3. Bürgermeister Ludwig Blum, sowie die neuen Ratsmitglieder.

Er bedankte sich herzlich beim bisherigen 2. Bürgermeister Erwin Wahl für dessen hervorragende Leistung und wünschte allen eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Der Gemeinderat tritt künftig immer am ersten Mittwoch im Monat um 18.00 Uhr zusammen.

Kommunalwahlen 2020 - Ergebnisse:

Bekanntmachung abschliessendes Ergebnis Reckendorf Wahl Bürgermeister 15.03.2020

Bekanntmachung abschliessendes Ergebnis Reckendorf Wahl Gemeinderat 15.03.2020

Internetpräsentation

Das Wahlbüro gratuliert allen Gewählten und wünscht Ihnen für die neue Legislaturperiode Weitsicht, Glück und Erfolg bei allen Entscheidungen.

Werbung auf öffentlichen Straßen bei Wahlen

Das Landratsamt Bamberg, Fachbereich 32 Straßenverkehr, hat die Verwaltungsgemeinschaft Baunach darum gebeten, die verantwortlichen Personen der sonstigen Parteien im Gemeindegebiet über nachfolgendes zu informieren:

Aus Anlass der Wahlen wird angenommen, dass wieder Wahlplakate in verschiedenen Größen aufgestellt werden sollen. Es muss folgendes beachtet werden:

-    Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden und nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird (Gefahr von Sichtbeeinträchtigungen an Straßeneinmündungen und Innenkurven).

-        Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden.

-    Auch an Fußgängerüberwegen (hierzu zählen auch Querungshilfen mit Mittelinseln) darf wegen der gegebenen Gefahr, dass dadurch insbesondere Kinder verdeckt werden könnten, keine Wahlwerbung angebracht werden

-   Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m.

-   Die Aufstellung der Plakate darf erst 6 Wochen vor der Wahl erfolgen. Also nicht vor dem 01.02.2020

-   Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerung). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.


-   Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerungen). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen


-  Der Standort (insbesondere bei Großplakaten) muss sowohl mit der Gemeinde als auch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgestimmt sein

Speziell für die Gemeinde Reckendorf sind nachfolgende Hinweise zu beachten::

An den schwarzen Straßenlampen in Reckendorf ist die Plakatierung verboten!

Die Plakate sind spätestens 1 Woche nach der Wahl abzubauen

Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 13.02.2013 „Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ verwiesen, welche bei Bedarf bei der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Frau Schallenberg, Tel 09544/299-25, E-Mail. d.schallenberg@vg-baunach.de angefordert werden kann.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

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