Am Donnerstag, 18.06.2026 erfolgt die Wahl des Ortssprechers für Laimbach. Es ergeht herzliche Einladung um 18.00 Uhr im Anbau des Feuerwehrhauses Laimbach.
Wählbar sind alle Gemeindebürger, die in der ehemaligen Gemeinde Laimbach (=Laimbach, Obermanndorf, Untermanndorf, Zeitzenhof) wohnen
(Hauptwohnsitz; Alter 18 Jahre, Deutsch oder Staatsangehörigkeit eines EU-Staates)
Wahlberechtigt ist, wer für Wahl des Gemeinderats wahlberechtigt wäre (Zeitpunkt Ortssprecherwahl 18.06.2026)
ansässige Gemeindebürger/Unionsbürger (Deutsch oder Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedsstaaten der EU)
18. Lebensjahr vollendet (= 17.06.2008 oder früher geb.)
Seit mindestens 2 Monaten Schwerpunkt der Lebensbeziehungen (Hauptwohnung) in Laimbach, (= Laimbach, Obermanndorf, Untermanndorf oder Zeitzenhof
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen