Verkauf Pfarrgasse 9

09. November 2023 : Die Gemeinde Reckendorf verkauft ein bereits bebautes Grundstück mit der Fl.Nr. 232/1 der Gemarkung Reckendorf, Pfarrgasse 9 mit 745 qm

Die Gemeinde Reckendorf verkauft ein bereits bebautes Grundstück mit der Fl.Nr. 232/1 der Gemarkung Reckendorf, Pfarrgasse 9 mit 745 qm

Das Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 232/1 stammt aus dem Jahre 1828 und verfügt über ein separat gelegenes Keller– und Brunnenhaus sowie einen Stall mit Holzlege. Im kommunalen Denkmalkonzept (KDK) der Gemeinde Reckendorf wird es beschrieben als erhaltenswert ortsbildprägend. Besonders erhaltenswert ist der Gewölbekeller mit vorgelagertem Brunnenhaus. Das für das Anwesen erstellte Modul 3 des kommunalen Denkmalkonzeptes (KDK) kann auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden (Wirtschaft & Bauen -> Kommunales Denkmalkonzept). Der Gebäudebestand soll erhalten bleiben.

Die Gemeinde behält sich eine Vertragsstrafe für den Fall des Abbruches vor. Die Sanierung kann über das Leerstandsmanagement Programm der Gemeinde gefördert werden. Kaufpreisvorstellung mindestens 75.000 €. Bestandspläne sind im Archiv der VG Baunach nicht mehr auffindbar. Bei Besichtigung der Pfarrgasse 9 wenden Sie sich an Ersten Bürgermeister Herrn Deinlein unter (buergermeister@reckendorf.de). Die Vergabe dieses Grundstücks mit Bestandsgebäude erfolgt nach Höchstgebot.

Das Angebot mit der Kaufpreissumme können Sie bis zum 31.12.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach per Mail (bauplatzvergabe@vg-baunach.de) oder per Post (Bamberger Str. 1, 96148 Baunach) einreichen.

Das Grundstück mit dem Anwesen Pfarrgasse 9 befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB, demnach liegt es nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes jedoch im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Ortskern der Gemeinde Reckendorf. Die Gestaltungssatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Reckendorf (Wirtschaft & Bauen -> Baugebiete -> Bebauungsplan-Portal).

Bezüglich Kanal- und Leitungsplänen wenden Sie sich bitte an die Techniker der VG Baunach (techniker@vg-baunach.de).

Im Falle der Erstplatzierung beauftragt die Verwaltung die Erstellung eines Notarvertrags. Die dafür anfallenden Notarkosten hat der Käufer zu tragen.

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