6. Änderung des Bebauungsplanes "Geracher Weg"
Bekanntmachung
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) über den Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Geracher Weg“ sowie zur Billigung des Vorentwurfs und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. September 2025 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Geracher Weg“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 232/1 der Gemarkung Reckendorf und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch die Gemeindestraße „Am Sportzentrum“
- Im Westen: durch das Grundstück mit der Fl.Nr. 232/63 der Gemarkung Reckendorf
- Im Süden: durch das Grundstück mit der Fl.Nr. 231 der Gemarkung Reckendorf
- Im Osten: durch die Gemeindestraße „Pfarrgasse“
Es ist beabsichtigt, einige Festsetzungen des Bebauungsplanes zu ändern, die Nutzungsart innerhalb des Geltungsbereiches (Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO) wird nicht verändert.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. September 2025 hat der Gemeinderat den Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Geracher Weg“ in der Fassung vom 25. Juli 2025 gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeit-Beteiligung des Vorentwurfs mit Begründung findet statt in der Zeit
vom 20. Oktober 2025
bis einschließlich 20. November 2025
Die auszulegenden Unterlagen werden im Internet auf der Homepage der Gemeinde Reckendorf unter https://www.reckendorf.de/wirtschaft-bauen/baugebiete veröffentlicht.
Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 17 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an poststelle@vg-baunach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (Textform oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die auszulegenden Unterlagen finden Sie in unserem Bebauungsplan-Portal unter "Bebauungspläne Entwurf".